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   BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78   

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BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78 (https://dejure.org/1978,208)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1978 - 1 CB 63.78 (https://dejure.org/1978,208)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1978 - 1 CB 63.78 (https://dejure.org/1978,208)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 14.04.1978 - 1 B 113.78

    Rechtsmittelbelehrung - Deutsche Sprache - Rechtsmittelfrist gegenüber Ausländern

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Der Ausländer hat keinen Anspruch auf Belehrung in seiner Heimatsprache (Beschlüsse vom 14. August 1974 - BVerwG 1 B 3.74 - [Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 27 = DÖV 1974, 788], vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).

    Auch das hat der Senat wiederholt ausgesprochen (Beschlüsse vom 25. September 1974 - BVerwG 1 B 46.74 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).

    Das verlangt keine Belehrung über die Form des Rechtsbehelfs (BVerwGE 50, 248 [250 ff.]).

  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die - wie hier - eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG 8 C 41.61 - [Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 21]; Beschlüsse von 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - [Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8]).

  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Ein Verfahrensmangel im Sinne dieser Vorschrift ist nur ein dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftender Mangel (Beschlüsse vom 21. Februar 1964 - BVerwG 6 C 20.63 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 27], vom 6. Oktober 1976 - BVerwG 2 B 71.75 - [Buchholz 237.0 § 29 LBG BaWü Nr. 1], vom 5. Juli 1977 - BVerwG 1 B 109.77 -, vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).

    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).

  • BVerwG, 02.11.1977 - 1 B 244.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217]; Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 7. März 1978 - BVerwG 1 B 79.78 -).

    Darüber hinaus stellt das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung nur dann einen Verfahrensmangel dar, wenn es nach der materiell-rechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Urteil vom 6. Dezember 1966 - BVerwG 2 C 4.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 18]; Beschluß vom 9. November 1972 - BVervG 2 CB 30.72 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 96], vom 2. November 1977 - BVerwG 1 B 244.77 -, vom 2. März 1978 - BVerwG 1 B 64.78 -).

  • BVerwG, 25.04.1975 - VI C 231.73

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 14.01.1977 - 1 B 63.76

    Verschulden eines Ausländers an der Versäumung einer Rechtsmittelfrist -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - I B 74.74

    Widerspruch gegen eine Ausweisungsverfügung - Verschuldensmaßstab bei Ausländern

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 22.03.1973 - I B 17.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist Ausländern ebenso wie Inländern zu versagen, wenn ihnen nach den Umständen des Falles ein Vorwurf daraus zu machen ist, daß sie die Frist versäumt haben, wenn ihnen also die Einhaltung der Frist nach den gesamten Umstanden zumutbar war (BVerwGE 50, 248 [254]; Urteil vom 25. April 1975 - BVerwG 6 C 231.75 - [Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 83 = NJW 1975, 1574]; Beschlüsse vom 22. März 1973 - BVerwG 1 B 17.73 - [DÖV 1973, 428], vom 6. Februar 1975 - BVerwG 1 B 74.74 -, vom 14. Januar 1977 - BVerwG 1 B 63.76 -, vom 14. April 1978 - BVerwG 1 B 113.78 - [a.a.O.]).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1978 - 1 CB 63.78
    Aus dem vom Kläger angeführten Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 1975 - 2 BvR 1074/74 - (BVerfGE 40, 95) ist nichts anderes herzuleiten, wie das Bundesverfassungsgericht klargestellt hat (BVerfGE 42, 120 [125]).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 21.10.1975 - VI C 170.73

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristgemäße

  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

  • BVerwG, 24.11.1977 - 1 B 245.77

    Ausländische Kläger - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Fristversäumnis -

  • BVerwG, 06.12.1966 - II C 4.65

    Versorgungsansprüche einer Witwe

  • BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 29.03.1961 - III B 43.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung eines

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

  • BVerwG, 02.03.1978 - 1 B 64.78

    Anwendung des Ausweisungstatbestandes - Feststellungen des Strafgerichts -

  • BVerwG, 21.02.1964 - VI C 20.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.08.1974 - I B 3.74

    Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Zurückweisung einer

  • BVerwG, 06.10.1976 - 2 B 71.75
  • BVerwG, 05.09.1975 - VI C 113.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerwG, 05.07.1977 - 1 B 109.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verfahrensmangel wegen

  • BVerwG, 21.10.1977 - 2 B 66.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 26.07.1978 - 1 B 255.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Widerspruchsfrist

  • BVerwG, 01.03.1972 - I B 64.71

    Zurechnung des Verschuldens des Prozessbevollmächtigten bei Prozessunfähigkeit

  • BVerwG, 02.05.1975 - VI C 73.74
  • BVerwG, 25.09.1974 - I B 46.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 25.05.1979 - 1 CB 40.77

    Auswirkung des Nichterwerbs einer Fahrerlaubnis auf die behördliche Entscheidung

    Abgesehen davon legt die Beschwerde nicht, wie die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör voraussetzt (Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23], vom 21. Oktober 1977 - BVerwG 2 B 66.76 - und vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -), substantiiert dar, was ohne die vermeintliche Verletzung dieses Anspruchs dem Berufungsgericht insbesondere zu den nach Erlaß des Widerspruchsbescheides ergangenen Verurteilungen vorgetragen worden wäre, die das Berufungsgericht, das entsprechend der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 48, 299 [305]) auf die Sachlage im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abgestellt hat, nur bestätigend heranziehen konnte (Beschluß vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 -).
  • BVerwG, 06.12.1982 - 1 B 118.82

    Voraussetzungen einer aufenthaltsrechtlich erheblichen Einwanderung -

    Ein Aufklärungsmangel ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann in einer den Erfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO entsprechenden Weise bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwGE 31, 212 [217];Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - Bachholz 232 § 26 BBG Nr. 17;vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 24.09.1980 - 9 B 1967.80

    Bezeichnungserfordernis bei einer Rüge unzureichender Sachaufklärung durch das

    Eine unzureichende Sachaufklärung durch das Tatsachengericht ist nur dann im Sinne der Vorschrift "bezeichnet", wenn dargetan wird, welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 08.09.1980 - 9 B 1748.80

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    "Bezeichnet" ist ein Verfahrensmangel nur, wenn dargetan wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlung sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1563.80

    Offensichtliche Unbegründetheit der Klage eines Asylbewerbers - Erforderliches

    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen waren, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 11.01.1980 - 1 B 1468.79

    Bedeutung des Begriffes der offensichtlichen Unbegründetheit im Sinne des § 34

    Ein Aufklärungsmangel ist nur dann entsprechend diesen Erfordernissen bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hatten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betrachtung gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahme gehabt hätte und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung hätte führen können (Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 03.07.1980 - 1 B 770.80

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausweisung eines

    Das Unterbleiben tatsächlicher Aufklärung kann nur dann mit Erfolg gerügt werden, wenn es nach der materiellrechtlichen Auffassung des Berufungsgerichts auf die unaufgeklärt gebliebenen Umstände ankommt (Beschlüsse vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -, vom 15. Juni 1979 - BVerwG 1 B 97.77 -).
  • BVerwG, 06.01.1986 - 1 B 137.85

    Vereinbarkeit einer Ausweisung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ermöglicht § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Zulassung der Revision nur dann, wenn die Klärung der für grundsätzlich bedeutsam erachteten Rechtsfrage unmittelbar aufgrund der im angegriffenen Urteil enthaltenen Feststellungen möglich ist und nicht erst eine weitere Sachaufklärung nach Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache voraussetzt (Beschlüsse vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9 ; vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 ER 231.84

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung einer Revision - Anerkennung als

    Danach ist ein Aufklärungsmangel im Sinne dieser Vorschrift nur dann ausreichend bezeichnet, wenn dargelegt wird, welche Beweise angetreten worden sind oder welche - weiteren - Ermittlungen sich dem Tatsachengericht hätten aufdrängen müssen, welche Beweismittel in Betracht gekommen wären, welches mutmaßliche Ergebnis die Beweisaufnahmen gehabt hätten und inwiefern dieses Ergebnis zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung hätte führen können (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 02.02.1979 - 1 B 217.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf den Grund der

    Dabei genügt es nicht, die Möglichkeit aufzuzeigen, daß die Frist ohne Verschulden versäumt sein könnte, vielmehr müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die ein Verschulden ausschließen (Beschlüsse vom 2. Mai 1975 - BVerwG 6 C 73.74 - [Buchholz, a.a.O. Nr. 84]; vom 26. Juli 1978 - BVerwG 1 B 255.78 -, vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 1 CB 63.78 -).
  • BVerwG, 11.10.1983 - 1 B 130.83

    Geltendmachung der Divergenzrüge im Rahmen der Beschwerde wegen Nichtzulassung

  • BVerwG, 30.03.1981 - 1 B 763.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 06.09.1979 - 1 B 183.78

    Geltung der Vorschriften über Rechtsbehelfsfristen und Wiedereinsetzung in den

  • BVerwG, 23.03.1984 - 6 CB 8.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassung der Anhörung von Zeugen -

  • BVerwG, 22.02.1982 - 9 B 4053.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 02.02.1982 - 9 B 1993.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 11190.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 10630.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

  • BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 10084.81

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 11192.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 30.10.1981 - 9 B 10616.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiedereinsetzung

  • BVerwG, 20.08.1981 - 9 B 2415.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.10.1980 - 9 B 1761.80

    Anforderungen an das Vorliegen eines asylrechtlichen Anspruchs von pakistanischen

  • BVerwG, 10.10.1980 - 1 B 815.80

    Ausweisung eines Ausländers - Beeinträchtigung von Belangen der Bundesrepublik

  • BVerwG, 21.05.1980 - 9 CB 9.80

    Voraussetzungen der Geltendmachung eines Verfahrensmangels im

  • BVerwG, 03.03.1980 - 1 B 372.80

    Formelle Anforderungen an das Wiedereinsetzungsgesuch - Einfluss des Verschuldens

  • BVerwG, 20.02.1980 - 1 B 617.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.12.1979 - 1 B 55.78

    Aufklärungsrüge im Rahmen einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision

  • BVerwG, 03.12.1979 - 1 B 1069.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 445.79

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

  • BVerwG, 07.08.1979 - 1 B 242.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erteilung einer

  • BVerwG, 21.03.1979 - 1 B 611.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.09.1980 - 9 B 1918.80
  • BVerwG, 22.08.1980 - 9 B 1143.80

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.05.1980 - 9 B 737.80

    Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht

  • BVerwG, 19.11.1979 - 1 B 1089.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 07.03.1979 - 1 B 23.79

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Begriff "offensichtlich unbegründet"

  • BVerwG, 08.01.1979 - 1 B 557.78

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf Verfahrensfehler -

  • BVerwG, 27.07.1981 - 9 B 1861.81

    Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 25.06.1981 - 9 B 1402.81

    Grundsatzrüge im Sinne der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Verfahrensrüge im

  • BVerwG, 18.06.1981 - 9 B 178.80

    Unzulässigkeit einer Klage in einem Asylverfahren wegen Versäumung der Klagefrist

  • BVerwG, 31.05.1979 - 1 B 56.78

    Begründung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerwG, 29.10.1979 - 1 B 896.79

    Anforderungen an die Darlegung eines Aufklärungsmangels im Hinblick auf eine

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